Normen

Unten aufgelistet finden sie die wichtigsten Normen für Persönliche Schutzausrüstung.
Bitte beachten, das wir keine Haftung für fehlerhafte Angaben und Abbildungen übernehmen.

Kategorie I – Minimale Risiken

  • Geringstes Verletzungsrisiko
  • Sofort von jedem erkennbar
  • Geringe mechanische Belastung
  • Keine Ermittlung von
  • Leistungswerten durch Hersteller
  • Selbstzertifizierung durch Hersteller

 

Kategorie II – Mittlere Risiken

  • Nicht sofort erkennbar
  • Erhöhtes Verletzungsrisiko
  • Ermittlung von (mechanischen) Leistungswerten durch externes Labor erforderlich
  • Zertifizierung durch unabhängiges, bei EG akkreditiertes Labor

 

Kategorie III – Irreversible/Tödliche Risiken

  • Sehr schwer erkennbar
  • Alle Chemikalienhandschuhe
  • Ermittlung von Leistungsdaten durch externes Labor
  • Zertifizierung durch unabhängiges, bei EG akkreditiertes Labor  
  • Nachweis Qualitätssicherung (z.B. ISO 9000-Serie)

 

Hinweis: Für die Kennzeichnung von Produkten der Kategorien I und II wird nur das CE-Zeichen verwendet.

EN ISO 11611 – SCHUTZKLEIDUNG FÜR SCHWEISSEN UND VERWANDTE VERFAHREN
Ersetzt EN 470-1.
 Schutzbekleidung die nach EN ISO 11611 zertifiziert wurde, schützt den Träger vor kleinen Spritzern von geschmolzenem Metall und einem kurzen Kontakt mit Flammen. Diese Bekleidung kann zum Schweissen und ähnlichen Tätigkeiten verwendet werden.

Die Bekleidung klassifiziert nach der Schutzwirkung bei unterschiedlichen Schweisstechnologien,
welche mehr oder weniger Spritzer oder Strahlungswärme verursachen können.

Klasse 1 – Schützt gegen weniger gefährliche Schweisstechniken und Situationen, bei denen wenig Spritzer und Strahlungswärme entstehen

Klasse 2 – Schützt gegen gefährlichere Schweisstechniken und Situationen, die ein höheres Risiko von Spritzern und Strahlungswärme beinhalten

(A1) Begrenzte Flammenausbreitung

(A2) Begrenzte Flammenausbreitung, geringe Proben

Ersetzt EN 531. Schutzbekleidung die nach EN ISO 11612 zertifiziert wurde, schützt den Träger vor kleinen Spritzern von geschmolzenem Metall und einem kurzen Kontakt mit Hitze und Flammen. Hitze kann durch Konvektions-, Strahlungswärme, geschmolzenem Metall oder einer Kombination daraus entstehen.

Die Bekleidung ist durch folgende Parameter klassifiziert:

(A) Begrenzte Flammenausbreitung

(B) Konvektionswärme mit einer Skala von 1 – 5, wobei 5 den besten Wert darstellt

(C) Strahlungswärme mit einer Skala von 1 – 4, wobei 4 den besten Wert darstellt

(D) Geschmolzene Spritzer aus Aluminimum, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(E) Geschmolzene Spritzer aus Eisen, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(F) Kontakthitze, Skala 1-3, wobei 3 den besten Wert darstellt

Schutzkleidung, die nach dieser internationalen Norm zertifiziert ist, dient dazu, den Träger der Kleidung bei vereinzeltem und kurzen Kontakt mit kleinen Flammen in Situationen zu schützen, bei denen keine wesentlichen Gefahren durch Hitze bestehen und keine sonstigen Hitzequellen vorhanden sind. Zum Schutz gegen Gefahren durch Hitze wird die ISO 11612 empfohlen.

Schutzkleidung nach der EN ISO 14116 kann aus mehreren ein- oder mehrschichtigen Kleidungsstücken oder einem einzelnen Kleidungsstück bestehen. Alle Materialkombinationen, die dieser Norm entsprechen, müssen bei einer Prüfung gemäß ISO 15025 einen Index für begrenzte Flammenausbreitung von 1, 2 oder 3 erzielen.

Index für begrenzte Flammenausbreitung

  • Index 1 (Flammenausbreitung, brennende Rückstände und nachglühende Eigenschaften)
  • Index 2 (wie Index 1 zuzüglich lochbildender Eigenschaften)
  • Index 3 (wie Index 2 zuzüglich nachbrennender Eigenschaften)

Bei Index 1 (geringster Schutz) kann die Schutzkleidung nur über einem Kleidungsstück mit dem Index 2 oder 3 getragen werden. Kleidung gemäß Index 1 sollte nicht in Kontakt mit der Haut getragen werden, beispielsweise am Nacken oder Handgelenk.

Reinigungsindex

Haushaltswäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben H/Waschtemperatur
Industriewäsche: Anzahl der Waschungen gefolgt vom Buchstaben I/Waschtemperatur
Chemische Reinigung: Anzahl der Reinigungen gefolgt vom Buchstaben C/internationales Symbol für chemische Reinigung

Sollten die Materialien weder waschbar, noch chemisch zu reinigen sein, wird der Reinigungsindex als 0/ 0 angegeben. Der in den Pflegehinweisen anzugebende Index sieht wie folgt aus:

Index für die begrenzte Flammenausbreitung / Reinigungsindex

Zum Beispiel:

2/5H/60 kennzeichnet Materialien, die dem Flammenausbreitungsindex 2 entsprechen und 5 Mal bei 60ºC in der Haushaltswäsche gewaschen werden können.

PFLEGEHINWEISE
Befolgen Sie die Waschhinweise auf der Kleidung. Verwenden Sie ausschließlich synthetische Reinigungsmittel und keine Reinigungsmittel, die Seife enthalten. Um die maximale Schutzfunktion der Kleidung zu gewährleisten, muss diese sauber gehalten werden.

Die Bekleidung ist durch folgende Parameter klassifiziert:

(A) Begrenzte Flammenausbreitung

(B) Konvektionswärme mit einer Skala von 1 – 5, wobei 5 den besten Wert darstellt

(C) Strahlungswärme mit einer Skala von 1 – 4, wobei 4 den besten Wert darstellt

(D) Geschmolzene Spritzer aus Aluminimum, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(E) Geschmolzene Spritzer aus Eisen, mit einer Skala von 1 – 3, wobei 3 den besten Wert darstellt

(F) Kontakthitze, Skala 1-3, wobei 3 den besten Wert darstellt

Knieschoner die nach der EN 14404 zertifiziert wurden, schützen den Träger bei Arbeiten in kniender Haltung.

Knieschoner sind wie folgt klassifiziert:
Schutzklasse 0:  Ebene Bodenoberfläche
Schutzklasse 1:  Ebene oder unebene Bodenoberfläche. Schützt gegen eine Belastung von mindestens (100 ± 5) N.
Schutzklasse 2:  Für Arbeiten unter schwierigen Bedingungen wie z.B. beim Knien auf Steinen in Bergwerken und Steinbrüchen. . Schützt gegen eine Belastung von mindestens (250 ± 10) N.

 

Knieschoner Modelle sind wie folgt klassifiziert:
Präsentation
Modell 1: Knieschutz, der von anderer Kleidung unabhängig ist und am Bein befestigt wird
Modell 2: Knieschutz, der z. B. in Taschen an den Hosenbeinen befestigt ist
Modell 3: Ausrüstung, die nicht am Körper befestigt wird
Modell 4: Knieschutz, der Teil von Vorrichtungen mit zusätzlichen Funktionen wie z. B. eines Rahmens als Aufstehhilfe ist.

Berufsschuhe und Arbeitsschuhe

Arbeitsschuhe

alle Sicherheitsklassen im Überblick:
Arbeitsschuhe / Berufsschuhe
ohne Zehenschutzkappe

OB, O1, O1P, O2, O3, O4, O5
Berufsschuhe

Anforderungen an Berufsschuhe

DIN EN 347-1 = Spezifikation der Berufsschuhe (EN ISO 20347 – gültig seit 1.Oktober 2004)

Berufsschuhe sind Schuhe ohne Schutzkappe die den Träger vor Verletzungen schützen. Merkmal: ohne Schutzkappe, zusätzliche Sicherheitsausstattungen sind möglich z.B. rutschhemmend, antistatisch, hoher Tragekomfort,
Kennzeichnungskategorien von Berufsschuhen nach DIN EN ISO 20347.

Die Kategorien OB bis O 5 beinhalten übliche Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen der beiden Herstellungsarten I und II. Herstellungsarten:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert z.B. Gummistiefel, Polymerstiefel für den Nassbereich
OB I oder II Berufsschuhe

– keiner weiteren Anforderungen


Klasse O1 I Berufsschuhe

antistatische Ausrüstung
geschlossener Fersenbereich
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich


Klasse O2 I Berufsschuhe

O1
zusätzlich jedoch
Wasserdurchtritt
Wasseraufnahme


Klasse O3 I Berufsschuhe

Wie O2
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle


Klasse O4 II Berufsschuhe

antistatische Ausrüstung
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
 

Klasse O5 II Berufsschuhe

Wie O4
zusätzlich jedoch
Durchtrittsicherheit
profilierte Laufsohle
 

Typische Einsatzbereiche für Berufsschuhe:

Praxen, Labore, Küchen
Krankenhäuser, Restaurants
Forschungsinstitute,..

Bei der Norm EN 136 werden die Mindestanforderungen für Vollmasken, die als Bestandteil eines Atemschutzgerätes benützt werden, sowie deren Überprüfung in Form von Laborprüfungen und praktischen Leistungsprüfungen, behandelt.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem
Kreislauf und vollständigem Gesichtsschutz. Davon ausgenommen sind Evakuierungs- und Tauchgeräte.
Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks
in den Druckluftflaschen und deren Ventilen aufgrund von Umgebungsbedingungen besteht.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken und Viertelmasken, die mit Atemschutzgeräten verwendet werden. Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.

Die europäische Norm bestimmt Partikelfilter, die als Komponenten in Geräten ohne Druckunterstützung verwendet
werden. Davon ausgenommen sind Geräte zur Entfernung des filtrierenden Gesichtsstücks. Einige Filter, die der
europäischen Norm entsprechen, können auch mit anderen Arten von Atemschutz verwendet werden und müssen
in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und gekennzeichnet werden.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem
Kreislauf, die komprimierten Sauerstoff (O2) oder komprimierten Sauerstoff-Stickstoff (O2-N2) verwenden.
Davon ausgenommen sind Geräte, die für die Evakuierung und für das Tauchen konzipiert sind.

Die europäische Norm gilt für Standardgewinde von Atemschutzmasken. Sie gilt nicht für Tauchgeräte oder für isolierende bedarfsgesteuerte Überdruckgeräte.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Halbmasken, die als Atemschutz gegen Partikel,
aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden.

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

Grundstandards

  • EN 166 Persönlicher Augenschutz: Anforderungen
  • EN 167 Persönlicher Augenschutz: Optische Prüfverfahren
  • EN 168 Persönlicher Augenschutz: Nichtoptische Prüfverfahren


Standards Produktsonderanforderungen

  • EN 169 Filter für das Schweißen
  • EN 170 Ultraviolettschutz
  • EN 171 Infrarotschutzfilter
  • EN 172 Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch


Schweißen

  • EN 175 Geräte für  Augen-und Gesichtschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren.
  • EN 379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad


Laser

  • EN 207 Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlen
  • EN 208 Augenschutz für die Arbeit beim Einstellen von Laser und Lasersystemen

EN 341:    Abseilgeräte
EN 353-2:    Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
EN 354:    Verbindungsmittel
EN 358:    Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktion und zur Verhinderung von Abstürzen
EN 360:    Höhensicherungsgeräte
EN 361:    Auffanggurte
EN 363:    Auffangsysteme
EN 795:    Anschlageinrichtungen

N 341     02.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Abseilgeräte
(Änderung A1:1996 eingearbeitet)

Kleidungssysteme gemäß EN 342 werden bei Umgebungstemperaturen unterhalb von -5 °C eingesetzt. Sie sollen gegen extreme Kälteeinwirkung schützen, z.B. bei Arbeiten in Kühlräumen, bei Arbeiten im Freien bei sehr niedrigen Temperaturen, bei bewegungsarmen Tätigkeiten im Freien während der kalten Jahreszeit.
Die betreffende Norm enthält Anforderungen an die Wärmeisolierung des gesamten Bekleidungssystems einschließlich Unterbekleidung, an die Luftdurchlässigkeit (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig), an den Wasserdampfdurchgangswiderstandsindex (3 Stufen: 1 = hoch, 3= niedrig).
Die im Vergleich zur Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter wesentlich bessere Wärmedämmung wird im allgemeinen durch mehrschichtige wattierte und gesteppte Natur- oder Kunstfasergewebe erreicht.

Um optimalen Schutz zu bieten, muss die Bekleidung als Anzug (Parka – Latzhose, Blouson -Latzhose oder Overall) getragen werden. Der entsprechende Wärmeschutz und die minimalen Einsatztemperaturen werden in Kombination mit der Standard-Unterbekleidung B getestet., für entsprechende Kopf- und Handbedeckung sowie Schutzschuhe ist vorzusorgen. Bei dem Prüfverfahren nach EN 342 wird die Wärmeisolation sowie die Luftdurchlässigkeit getestet.

Piktogramm
Das Piktogramm gibt Auskunft über den Grad der Schutzwirkung. Die Zahlen, die sich darunter befinden, bedeuten z. B. 0,493 (B) gemessene resultierende Grundwärmeisolation, bei stehender Tätigkeit, sehr leichter und mittlerer Belastung. Entsprechende Einsatzdauer bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen entnehmen Sie bitte, anhand des gemessenen Wertes, der folgenden Tabelle:

 

Quelle: Önorm EN 342:2004; Handbuch PSA, Verband für Arbeitssicherheit

Die Norm EN 343 definiert die Eigenschaften von Schutzkleidung gegen den Einfluss von schlechtem Wetter, Wind und Umgebungskälte oberhalb von -5°C.

Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter dient zum Schutz des Körpers vor Einwirkungen von Wind, Niederschlägen und Bodennässe. Sie wird zusätzlich zur Oberbekleidung bei Arbeiten im Freien getragen, z.B. im Baugewerbe und dient in Kombination mit einem Thermofutter gleichzeitig als Kälteschutzkleidung bis -5°C. Zur Erhöhung des Komforts wird atmungsaktive Bekleidung eingesetzt.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:


Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:


Kategorie S4:
Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Sohle gegen Perforierung geschützt (Inox angeben)
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen DIN EN 344 bis DIN EN 347 bestimmt und geregelt. In ihnen werden erstmals Schuhe mit unterschiedlichen Schutzstufen auch unterschiedlich benannt. Damit entfällt der bisher verwendete Oberbegriff „Schutzschuhe“. Je nach eingebauter oder fehlender Zehenkappe wird unterschieden in:

EN 344: Grundanforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe.
EN 347: Spezifikation für Berufsschuhe. Diese haben eine allgemeine Schutzfunktion, jedoch bestehen hier keine Mindestanforderung an eine Zehenschutzkappe.
EN 346: Spezifikation für Schutzschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 100 Joule standhalten müssen.
EN 345: Spezifikation für Sicherheitsschuhe (wie EN 347), jedoch mit Zehenschutzkappen, welche einer Prüfenergie von mindestens 200 Joule* standhalten müssen.

EN 345 KATEGORIEN – Schutzklassen:

Kategorie S4: Material Vollgummi oder Gesamtpolymer: zusätzlich zur Grundanforderung (SB) Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

Kategorie S5: wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle

Zusätzliche Symbolkennzeichnungen für besondere Anwendungen:
A    Antistatisch
E    Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
WRU    Wasserabweisendes Leder
P    Durchtrittsicher
HRO    Widerstand gegen Kontakthitze
CI    Kälteisolierung
HI    Hitzeisolierung
M    Schutz für den Mittelfuß

*) 200 Joules entsprechen einer Masse von 20 kg, die aus einer Höhe von 1 Meter fällt bzw. einer statischen Masse von 15.000 Newton. Eine Zehenschutzkappe schützt an sich schon 14 von 27 Fußknochen d.h. 51% des Fußes.

Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)

Teil 2: Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch, zusätzliche Spezifikation (Feuerwehrschuhe – „FPA-Norm“, Schuhe mit Schutz gegen Schnitte durch handgeführte Kettensägen)

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

  • EN 352-1 Gehörschutzer-Kapselgehörschützer
  • EN 352-2 Gehörschützer- Gehörschutzstöpsel
  • EN 352-3 Gehörschützer-Kapselgehörschützer für Helme
  • EN 352-4  Gehörschützer-Kapselgehörschützer mit elektroakustischer oder mechanischer pegelabhängiger Begrenzung

Die angegebenen Dämmwerte bestehen aus einem SNR-Wert (Single-Noise-Reduction), das ist der Wert, der vom bestehenden Lärmpegel abgezogen wird. H-, M- und L-Werte geben den spezifischen Dämmwert bei unterschiedlichen Frequenzen an.
H (High) – definiert den Frequenzbereich zwischen 2000 und 8000 Hz,
M (Middle) – zwischen 1000 und 8000 Hz,
L (Low) zwischen 63 und 1000 Hz.

EN 353-1/A1     05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung

EN 353-1/A1     11.97

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung

EN 353-2    11     09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2:  Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

EN 353-1/A1     05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Steigschutzeinrichtungen mit fester Führung

EN 353-1/A1     11.97

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung

EN 353-2    11     09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Teil 2:  Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung

EN 353-2/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Teil 2: Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung

EN 355     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 355    05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 355/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Falldämpfer

EN 358                        03.00
Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen – Halte- und Rückhaltegurte sowie Verbindungsmittel für Haltegurte

EN 360     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 360       05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 360/A1      11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Höhensicherungsgeräte

EN 361      11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 361       05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 361/A1       11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte

EN 362      12   03.05
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Verbindungselemente

EN 363     11    09.02
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 363      05.93
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 363/A1      11.97
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffangsysteme

EN 368

Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien
Prüfverfahren: Widerstand von Materialien gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten

EN 374-2                   12    01.04
Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
Teil 2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
Flüssigkeitstest durch Luft-Leck-Test
Leistungsgrade 0-4 (Durchlässigkeit)
Level 0: Level nicht erreicht
Level X: Risiko nicht geprüft

EN 374-3 12    01.04
Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen
Teil 3: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien

EN 381-2         H         11    07.95
Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen
Teil 2: Prüfverfahren für Beinschutz

EN 381-5         H         13    07.95
Schutzkleidung für die Benutzer von handgeführten Kettensägen
Teil 5: Anforderungen an Beinschutz

EN 388 – Mechanische Risiken
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen mechanische Risiken geprüft wurde.

Leistungslevels:
0 bis 4 – Abriebfestigkeit
0 bis 5 – Schnittfestigkeit
0 bis 4 – Weiterreißfestigkeit
0 bis 4 – Durchstichfestigkeit

Level 0: Level nicht erreicht
Level X: Risiko nicht geprüft

EN 388 Statische Elektrizität

Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen statische Elektrizität geprüft wurde.

Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.

Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen

  • EN 397         H         19    05.95
    Industrieschutzhelme
    Grundanforderungen für Schutzhelme – in der EN 397 festgelegt – sind Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemenbefestigung und Brennverhalten. Es gibt auch Ausführungen mit speziellen Innenausstattungen.
  • EN 397/A1         H         6    06.00
    Industrieschutzhelme (Änderung)
  • EN 812/A1         H         3    03.02
    Industrie-Anstoßkappen
  • EN 812         H         11    12.97
    Industrie-Anstoßkappen

Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit
offenem Kreislauf und Demand-Ventil, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Die europäische
Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.

Die europäische Norm deckt Filtergeräte mit Haube ab, die für die Evakuierung von Einzelpersonen aus
Umgebungen verwendet werden, die Feinstaub, Kohlenmonoxid und andere durch Brand entstehende toxische
Gase enthalten. Sie bestimmt die Mindestanforderungen an diese Einweggeräte. Sie gilt nicht für Ausrüstung,
die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an
Sauerstoff unter 17 %). Es werden zwei Gerätearten beschrieben: Geräte, die getragen, und Geräte, die gelagert werden sollen. Die Norm beschreibt Geräte, die primär für Erwachsene konzipiert sind. Einige Geräte sind für Kinder unter Umständen nicht geeignet.

EN 405                   21    04.02
Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung

Die europäische Norm bestimmt die Anforderungen in Bezug auf Leistung, Prüfung und Kennzeichnung
und die Prüf- und Kennzeichnungsmethoden für Atemschutz-Halbmasken mit Ventilen und Gasfiltern oder
Kombinationsfiltern, die als Atemschutz, aber nicht als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Sie gilt nicht für
Antigas-Halbmasken ohne Ventile oder nur mit Ausatem-Ventilen. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen
konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %).

Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Hitze und Feuerrisiken geprüft wurde

Leistungslevels:
A) Brennverhaltens (Leistungsstufe 0 – 4) z
(B) Kontaktwärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(C) Konvektive Wärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(D) Strahlungswärme (Leistungsstufe 0 – 4)
(E) Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)
(F) Große Mengen flüssigen Metalls (Leistungsstufe 0 – 4)

EN 465         H         11    05.95
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4)

EN 465/A1         H         4    02.99
Schutzkleidung – Schutz gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit spraydichten Verbindungen zwischen den verschiedenen Teilen der Kleidung (Ausrüstung Typ 4) (Änderung)

EN 470-1 wurde ersetzt durch EN ISO 11611


Dieses Symbol kennzeichnet, dass das Kleidungsstück gemäß
EN 471 anerkannt und zugelassen ist.

Durch Warnkleidung wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflektion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Zuordnung der Farben.

Warnkleidung EN 471 – Klassen
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material ergeben, wobei Klasse 3 mit mindestens 0,8 qm Hintergrundmaterial und mindestens 0,2 qm retroreflektierendem Material die höchste Klasse darstellt. 

Mindestfläche in qm
(gemäß Anforderung für EN 471)


Dieses Symbol kennzeichnet, dass das Kleidungsstück gemäß
EN 471 anerkannt und zugelassen ist.

Durch Warnkleidung wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflektion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Zuordnung der Farben.

Warnkleidung EN 471 – Klassen
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material ergeben, wobei Klasse 3 mit mindestens 0,8 qm Hintergrundmaterial und mindestens 0,2 qm retroreflektierendem Material die höchste Klasse darstellt. 

Mindestfläche in qm
(gemäß Anforderung für EN 471)


Dieses Symbol kennzeichnet, dass das Kleidungsstück gemäß
EN 471 anerkannt und zugelassen ist.

Durch Warnkleidung wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflektion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Zuordnung der Farben.

Warnkleidung EN 471 – Klassen
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material ergeben, wobei Klasse 3 mit mindestens 0,8 qm Hintergrundmaterial und mindestens 0,2 qm retroreflektierendem Material die höchste Klasse darstellt. 

Mindestfläche in qm
(gemäß Anforderung für EN 471)


Dieses Symbol kennzeichnet, dass das Kleidungsstück gemäß
EN 471 anerkannt und zugelassen ist.

Durch Warnkleidung wird die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Es sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflektion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Zuordnung der Farben.

Warnkleidung EN 471 – Klassen
Es gibt drei Klassen von Warnkleidung, die sich aus den Mindestflächen an Hintergrundmaterial und retroreflektierendem Material ergeben, wobei Klasse 3 mit mindestens 0,8 qm Hintergrundmaterial und mindestens 0,2 qm retroreflektierendem Material die höchste Klasse darstellt. 

Mindestfläche in qm
(gemäß Anforderung für EN 471)

Festlegungen für Schutzkleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht.
 
Bei dieser Kleidung handelt es sich um Schutzkleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Kleidung sind deshalb: keine von außen zugänglichen Taschen bei den Jacken, keine genähten Falten, Verschlüsse verdeckt angebracht und allgemein eng anliegend.

EN 511 Kälte-Risiko
Handschuhe mit diesem Piktogramm sagen aus, dass der Handschuh auf Beständigkeit gegen Kälterisiken geprüft wurde.

Leistungslevels:
a) Konvektive Kälte (0-4)
b) Kontaktkälte (0-4)
c) Wasserdichtheit (0-1)

Diese Norm legt die Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für die Schutzkleidungsmaterialien fest und gibt Empfehlungen für die Ausführung der Kleidung, sofern notwendig.

Sie ist für den Schutz der Arbeiter gegen kurzen Kontakt mit Flammen und wenigstens einer Art Hitze vorgesehen. Die Hitze kann konvektiv, strahlend oder durch große flüssige Metallspritzer verursacht auftreten, oder auch als eine Kombination dieser Formen auftreten.
Leistungsanforderungen:

· Begrenzte Flammausbreitung (Code-Buchstabe A, eine Klasse)
· Konvektive Hitze (Code-Buchstabe B, 5 Klassen)
· Strahlungs Hitze (Code-Buchstabe C, 4 Klassen)
· Flüssige Aluminium Spritzer (Code-Buchstabe D, 3 Klassen)
· Flüssige Eisen Spritzer (Code-Buchstabe E, 3 Klassen)

Eine Schutzbekleidung gemäß EN 531 schützt den Träger gegen Einwirkung von Hitze und Flammen je nach gekennzeichneten Leistungsstufen.

EN 533 – Schutzkleidung, Schutz gegen Hitze und Flammen, Materialien und Materialkombinationen mit begrenzter Flammenausbreitung

Eine Schutzbekleidung die aus einem Material gemäß EN 533 besteht, schützt den Träger dieser Kleidung nicht unmittelbar vor Einwirkung von Flammen oder Hitzestrahlung. Sie schützt ihn lediglich vor dem Risiko des großflächigen Brandes seiner Kleidung, falls diese unabsichtlich mit kleinen Zündquellen (Kerze, Bunsenbrenner) in Kontakt kommt.

Für großflächige Flammeneinwirkung (Gasverpuffung) oder Hitzeeinwirkung ist eine Schutzkleidung, welche der EN 533 entspricht, nicht geeignet. Je nach Arbeitsplatzevaluierung ist in diesem Fall ein entsprechendes Leistungsniveau gemäß
EN 533, gegebenenfalls in Kombinationen mit anderen Normen zu wählen.

Entspricht der Europäischen Norm EN 696

EN 795                        10.96
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren

EN 795/A1                        01.01
Schutz gegen Absturz – Anschlageinrichtungen – Anforderungen und Prüfverfahren (Änderung)

Schutzhelme gibt es heute für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete: für Arbeiten auf Baustellen ebenso wie für sportliche Aktivitäten. Die Anforderungen und Prüfmethoden für die verschiedenen Arten sind in Europäischen Normen festgelegt und sichern ein hohes Schutzniveau und einen ebenso hohen optimalen Tragekomfort.

Normen für Industrieschutzhelme und -Anstoßkappen

  • EN 397         H         19    05.95
    Industrieschutzhelme
  • EN 397/A1         H         6    06.00
    Industrieschutzhelme (Änderung)
  • EN 812/A1         H         3    03.02
    Industrie-Anstoßkappen
  • EN 812         H         11    12.97
    Industrie-Anstoßkappen

Helme der neuen ÖNORM EN 14052 bieten gegenüber (konventionellen) Industrieschutzhelmen nach EN 397 ein wesentlich höheres Schutzniveau.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Druckluft-Atemschutzgeräte mit offenem Kreislauf und Haube, die als Evakuierungsausrüstung verwendet werden. Diese Ausrüstung soll in Arbeitssituationen verwendet werden, in denen ein geringes Risiko eines Überdrucks in den Druckbehältern und deren Ventilen aufgrund von Umgebungswärme besteht. Die europäische Norm gilt nicht für Ausrüstung, die für den täglichen Gebrauch oder als Tauchgerät konzipiert ist.


EN 1149 – Diese Norm legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die elektrostatischen Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen und die entsprechenden Prüfverfahren fest.
Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung, besteht aus einteiligen oder Zweiteiligen Anzügen, muß stets in der Lage sein, den Körper sowie die Arme und Beine zu bedecken. Die Kleidung ist so zu gestalten, daß die Ladung durch Kontakt der leitfähigen Teile des Kleidungsstoffs mit der Haut, z.B. an Nacken und Handgelenken, abfließen kann.

EN 1149-1
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 1: Oberflächenwiderstand (Prüfverfahren und Anforderungen)

EN 1149-2
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 2: Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material (Durchgangswiderstand)

EN 1149-3
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des LadungsabbausE


EN 1149 – Diese Norm legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die elektrostatischen Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen und die entsprechenden Prüfverfahren fest.
Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung, besteht aus einteiligen oder Zweiteiligen Anzügen, muß stets in der Lage sein, den Körper sowie die Arme und Beine zu bedecken. Die Kleidung ist so zu gestalten, daß die Ladung durch Kontakt der leitfähigen Teile des Kleidungsstoffs mit der Haut, z.B. an Nacken und Handgelenken, abfließen kann.

EN 1149-1
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 1: Oberflächenwiderstand (Prüfverfahren und Anforderungen)

EN 1149-2
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 2: Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material (Durchgangswiderstand)

EN 1149-3
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des LadungsabbausE


EN 1149 – Diese Norm legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die elektrostatischen Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen und die entsprechenden Prüfverfahren fest.
Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung, besteht aus einteiligen oder Zweiteiligen Anzügen, muß stets in der Lage sein, den Körper sowie die Arme und Beine zu bedecken. Die Kleidung ist so zu gestalten, daß die Ladung durch Kontakt der leitfähigen Teile des Kleidungsstoffs mit der Haut, z.B. an Nacken und Handgelenken, abfließen kann.

EN 1149-1
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 1: Oberflächenwiderstand (Prüfverfahren und Anforderungen)

EN 1149-2
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 2: Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material (Durchgangswiderstand)

EN 1149-3
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des LadungsabbausE


EN 1149 – Diese Norm legt für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung die elektrostatischen Anforderungen zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen und die entsprechenden Prüfverfahren fest.
Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung, besteht aus einteiligen oder Zweiteiligen Anzügen, muß stets in der Lage sein, den Körper sowie die Arme und Beine zu bedecken. Die Kleidung ist so zu gestalten, daß die Ladung durch Kontakt der leitfähigen Teile des Kleidungsstoffs mit der Haut, z.B. an Nacken und Handgelenken, abfließen kann.

EN 1149-1
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 1: Oberflächenwiderstand (Prüfverfahren und Anforderungen)

EN 1149-2
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 2: Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material (Durchgangswiderstand)

EN 1149-3
Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften – Teil 3: Prüfverfahren für die Messung des LadungsabbausE

EN 1496                        06.96
Rettungsausrüstung – Rettungshubgeräte

EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer
Schutzhandschuhe für Schweißer werden in folgenden Kriterien geprüft und müssen je nach Ausführung (A oder B) die jeweiligen Mindestleistungsstufen erreichen. EN 388, EN 407, EN 702, EN 367, EN 348, EN 420 (pH-Wert, Chrom-VI-Gehalt).
Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Helme oder Hauben mit filternden
Atemschutzgeräten und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz verwendet werden.
Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel besteht oder bestehen
kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken für Evakuierungssituationen.

 

EN 12941 + A1 + A2*
(früher EN 146)

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an Filtergeräte für unterstütztes Atmen mit
Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken und Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), die als Atemschutz
verwendet werden. Sie gilt nicht für Ausrüstung, die für Situationen konzipiert ist, in denen Sauerstoffmangel
besteht oder bestehen kann (Volumengehalt an Sauerstoff unter 17 %). Sie gilt nicht für Atemschutzmasken
für Evakuierungssituationen.

 

EN 12942 + A1 + A2*
(früher EN 147)

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB6)

Diese Norm legt die Mindestanforderungen an flüssigkeitsdichte, wiederverwendbare Chemikalienschutzanzüge und solche zum begrenzten Einsatz fest. Sie bieten dort eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern, wo das Risiko einer chemischen Einwirkung als gering bewertet wurde und die Art der möglichen Exposition, Spray, Nebel usw. als geringes Risiko definiert ist.

Solche Kleidungsstücke können Schutzkleidungen für den gesamten Körper wie einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe sein, und sie können mit oder ohne Atemschutzausstattung getragen werden.

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen an autonome Atemschutzgeräte mit geschlossenem Kreislauf, die chemischen Sauerstoff (KO2,NaCIO3) und komprimierten Sauerstoff für Evakuierungen verwenden (auch: Sauerstofffluchtgerät). Die europäische Norm gilt nicht für Schutzausrüstung, die als Arbeitsgerät, Rettungsgerät oder Tauchgerät verwendet wird.

Diese Norm legt die Anforderungen und die Prüfmethoden für Kleidungsstücke (Westen, Jacken, Mäntel, Hosen) zum Schutz vor kaltem Klima fest.


Diese Kleidungsstücke werden bei gemäßigt kalter Temperatur (-5°C und mehr) zum Schutz vor örtlichen Erfrierungen an der Haut getragen. Sie werden nicht nur bei Tätigkeiten im Freien, wie zum Beispiel in der Bauindustrie, verwendet, sondern auch bei Indoor-Tätigkeiten, wie zum Beispiel in der Nahrungsindustrie.

Die europäische Norm befasst sich mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern, die als Komponenten in
Atemschutzmasken ohne Druckunterstützung eingesetzt werden. CO-Filter sind von der Norm nicht abgedeckt.
Einige Filter, die der europäischen Norm entsprechen, können auch mit unterstützten Atemschutzgeräten
verwendet werden und müssen in diesem Fall gemäß der zutreffenden europäischen Norm geprüft und
gekennzeichnet werden.

EN 14387 + A1*

  • früher EN 141
  • früher EN 371
  • früher EN 372

Die europäische Norm bestimmt die Mindestanforderungen für autonome Atemschutzgeräte für kontinuierliche
Druckluftzufuhr mit Vollmasken, Halbmasken oder mit Haube, Helm oder Anzug, sowie die Ausrüstung, die beim
Auftragen von Strahlmitteln als Atemschutz verwendet wird. Evakuierungsgeräte und Tauchgeräte sind von der
europäischen Norm nicht abgedeckt.

EN 50014:1997
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Allgemeine Bestimmungen

Änderung A1:1999 zu EN 50014:1997
Änderung A2:1999 zu EN 50014:1997

EN 50019:2000
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Erhöhte Sicherheit „e“
+ Corrigendum 04.2003

EN 50020:2002
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche – Eigensicherheit

Forsttechnische Arbeitsmittel, die das KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) umfassend geprüft hat, werden mit dem Prüfzeichen „KWF-Gebrauchswert“ ausgezeichnet.
Sie entsprechen allen Anforderungen gemäß dem Stand der Technik. Dazu gehören Wirtschaftlichkeit und die Standards der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit. Die Prüfungen umfassen technische Messungen, forstliche Einsatzprüfungen und Praxisumfragen. Bei positivem Ergebnis beschließt der zuständige Prüfausschuss mit dem Urteil „FPA-anerkannt“ (FPA = Forstlicher PrüfAusschuss) die Praxistauglichkeit. Die Anerkennung kann an Auflagen und Empfehlungen für notwendige Verbesserungen geknüpft werden. Zu jeder erfolgreichen Prüfung wird ein Prüfbericht veröffentlicht und das Arbeitsmittel in das FPA-Verzeichnis aufgenommen.

EN 1731         H         10    02.98
Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Drahtgewebe für den gewerblichen und nichtgewerblichen Gebrauch zum Schutz gegen mechanische Gefährdung und/oder Hitze (Änderung A1:1997 eingearbeitet)

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB6)

Diese Norm legt die Mindestanforderungen an flüssigkeitsdichte, wiederverwendbare Chemikalienschutzanzüge und solche zum begrenzten Einsatz fest. Sie bieten dort eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern, wo das Risiko einer chemischen Einwirkung als gering bewertet wurde und die Art der möglichen Exposition, Spray, Nebel usw. als geringes Risiko definiert ist.

Solche Kleidungsstücke können Schutzkleidungen für den gesamten Körper wie einteilige Overalls oder zweiteilige Anzüge mit oder ohne Haube oder Sichtscheibe, mit oder ohne Füßlinge oder Überschuhe sein, und sie können mit oder ohne Atemschutzausstattung getragen werden.

PSA Kategorie 1 – Geringe Risiken
z.B. Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter und gegen leichte korrosive Reinigungsmittel

PSA Kategorie 2 – Mittlere Risiken
z.B. Schutzkleidung gegen mechanische Gefährdung und für Schweißarbeiten

Chemikalienschutzkleidung soll gegen flüssige, teilweise auch gegen feste (feinkörnige) und gasförmige Chemikalien schützen. Sämtliche Schutzkleidung zum Schutz gegen gefährliche Chemikalien, ionisierende Strahlung, etc. fällt in die CE Kategorie 3.

  • Typ 1 Gasdichte Schutzkleidung

Vollschutz-Anzüge mit oder ohne Druckluftversorgung zum Schutz gegen hochtoxische flüssige und gasförmige Medien jeder Art.

  • Typ 2 Nicht gasdichte Schutzkleidung

Flüssigkeitsdichte Vollschutz-Anzüge mit oder ohne Druckluftversorgung zum Schutz gegen hochtoxische flüssige Medien jeder Art.

  • Typ 3 Flüssigkeitsdichte Schutzkleidung

Ganzkörper-Schutzanzüge oder Vollschutz-Anzüge zum Schutz gegen flüssige ­Chemikalien. Nähte und Anzug-Verschlüsse erfüllen die Anforderungen der Spritz-Prüfung nach EN 468.

  • Typ 4 Sprühdichte Schutzkleidung

Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen flüssige Chemikalien. Nähte und Anzugverschlüsse erfüllen die Anforderungen der Sprühprüfung nach EN 468.

  • Typ 5 Partikeldichte Schutzkleidung

Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen feste Partikel. Der Anzug erfüllt die Minimum Innenleckage-Werte für staubförmige Partikel.

  • Typ 6 Begrenzt sprühdichte Schutzkleidung

Ganzkörper-Schutzanzüge zum Schutz gegen Sprühnebel (Flüssige Partikel). Der Anzug erfüllt die Anforderungen der reduzierten Sprüh-Prüfung nach EN 468.